FAQs rund um die Mitgliedschaft
Februar 2024
Wie kann ich Mitglied werden?
Ganz einfach. Die passende Beitrittserklärung (.pdf-Datei) unter
DER Verein > Mitglied werden ausdrucken, ausfüllen und bei der Geschäftsstelle im Sportheim, Am Trieb 13, unterschrieben einreichen.
- Mögliche Zugangsformen:
- Jedes Mitglied muss sich im Rahmen der Beitrittserklärung mindestens einer Sparte zuordnen.
Wann beginnt meine Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft kann jederzeit, ggf. auch rückwirkend und zum 01. eines Monats beantragt werden. Die Mitgliedschaft wird automatisch, innerhalb weniger Werktage, schriftlich per Post bestätigt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte nicht zögern, nachzufragen. Mit Empfang der schriftlichen Beitrittsbestätigung sind sie ordentliches Mitglied des SV Kürnach 1946 e.V. .
Wie setzt sich mein Mitgliedsbeitrag zusammen?
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen (s. Beitragsordnung ab 2024 im Schaukasten oder auf der Homepage unter DER Verein > Mitglied werden).
Jedes Mitglied kann natürlich mehrere Sportarten (Sparten) ausüben. Maßgeblich für den Spartenbeitrag ist dann die Sparte mit dem höchsten Beitrag.
Ausnahmen bilden die Sparten Geräteturnen, Gladiatorentraining (nur Erwachsene) und Tennishallennutzung. Die Beiträge für diese drei Sparten müssen immer und ggf. zusätzlich entrichtet werden.
Wie und wann wird mein Mitgliedsbeitrag eingezogen?
Der Einzug des jährlichen Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren, Die Ermächtigung dazu wird im Rahmen der Beitrittserklärung erteilt.
Eine Barzahlung oder eine Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist nicht möglich.
Einzugstermin des jährlichen Beitrags ist der 10.02. (bzw. der darauffolgende Werktag). Weitere Einzugstermine sind der 31.07. und der 15.12. eines Jahres.
Bei unterjährigem Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend anteilig eingezogen.
Welche Beitragsermäßigungen gibt es?
Minderjährige bis 14j / Jugendliche bis 18J / Schüler, Studenten, Azubis ab 18J / Familien / Senioren sind im Beitrag unterschiedlich ermäßigt. Dazu bitte die aktuelle Beitragsordnung im Schaukasten oder auf der Homepage unter DER Verein > Mitglied werden beachten.
Wichtig: Schüler, Studenten, Azubis ab 18J müssen ihren Ermäßigungsnachweis für das Folgejahr bis spätestens zum 31.12. bei der Geschäftsstelle direkt oder per E-Mail vorlegen, ansonsten kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Bin ich beim SV Kürnach sportversichert?
Ja. Nach Eingang der Beitrittserklärung wird das neue Mitglied Sportart-entsprechend und zeitnah dem BLSV gemeldet und ist mit dem Tag der Meldung sportversichert.
Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Gemäß § 6 Absatz 2 der Vereinssatzung ist eine (schriftlich zu erklärende) Kündigung nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (30.09.) möglich. Sollte der Termin versäumt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie erhalten automatisch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung innerhalb weniger Werktage per Post oder per E-Mail.
Was ist bei einer Spartenänderung zu tun?
Bitte die Spartenänderung (Zusatzsparte, Spartenaufgabe, Spartenwechsel) bitte umgehend an die Geschäftsstelle formlos melden (gerne auch per E-Mail). Das ist auch aus versicherungstechnischen Gründen wichtig.
Die Anzahl der Sparten pro Mitglied ist nicht beschränkt. Eine Spartenänderung ist jederzeit möglich.
Wie definiert der SV Kürnach eine Familienmitgliedschaft?
Eine Familienmitgliedschaft ist ab 3 Personen möglich.
Der SV Kürnach unterscheidet zwei Arten der Familienmitgliedschaft:
Familienmitgliedschaft I:
Mindestens 1 Erwachsener (Erziehungsberechtigter) plus 2 oder mehr minderjährige Kinder bzw. 2 Erwachsene (Erziehungsberechtigte) plus 1 oder mehr minderjährige Kinder.
Mit Volljährigkeit eines der Kinder wechselt der Beitrag Familienmitgliedschaft I automatisch in den Beitrag Familienmitgliedschaft II.
Familienmitgliedschaft II:
Mindestens 1 Erwachsener (Erziehungsberechtigter) plus 2 oder mehr volljährige / minderjährige Kinder bzw. 2 Erwachsene (Erziehungsberechtigte) plus 1 oder mehr volljährige / minderjährige Kinder.
Die Nachweispflicht für Ermäßigung entfällt hier für volljährige Kinder. Mit dem 26. Lebensjahr wechselt ihr Kind automatisch vom Familienmitglied zum aktiven Einzelmitglied.
Wann und wie kann ich eine Familienmitgliedschaft beantragen?
Die Anmeldung einer Familienmitgliedschaft ist jederzeit möglich, sofern o.g. Bedingungen erfüllt sind. Bereits im Jahr der Beantragung gezahlte Beiträge werden natürlich verrechnet.
Zur Anmeldung bitte die Beitrittserklärung Familie unter DER Verein > Mitglied auf unserer Homepage nutzen.